Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bahn Einsteiger GmbH

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten an allen Schulungsstandorten der Bahn Einsteiger GmbH sowie alle Weiterbildungs- bzw. Umschulungsverträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Bahn Einsteiger GmbH und dem Kunden/ Teilnehmer. Sie können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Die Bahn Einsteiger GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu ändern; diese geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden dann Anwendung, es sei denn, die Änderung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden / Teilnehmers für diesen unzumutbar.
Mitarbeiter oder Beauftragte der Bahn Einsteiger GmbH sind nicht befugt oder bevollmächtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, rechtsverbindliche Erklärungen oder Handlungen vorzunehmen / abzugeben oder entgegenzunehmen. Dies ist ausschließlich der Geschäftsführung der Bahn Einsteiger GmbH vorbehalten.
Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

§ 2 Anmeldung
Der Weiterbildungs- bzw. Umschulungsvertrag zwischen dem Kunden / Teilnehmer und der Bahn Einsteiger GmbH kommt unter Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zusendung der Anmeldebestätigung zustande.
Die Übersendung Online oder per Fax ist zulässig.

§ 3 Preise
Die Preise (auch: Weiterbildungs- bzw. Umschulungskosten oder Lehrgangsgebühren) für die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsdienstleitungen der Bahn Einsteiger GmbH gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Bei abweichenden Preisen innerhalb des Betriebes gelten die Preise im Internet. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.
In den Preisen sind die Lehrgangsunterlagen enthalten. Nicht enthalten sind Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten der Unterkunft und Verpflegung.
Die Preise sind in der vertraglich vereinbarten, vollen Höhe bei Abschluss des Weiterbildungs- bzw. Umschulungsvertrages fällig.  Bei mehrteiligen Weiterbildungs- bzw. Umschulungsdienstleistungen (Modulen) kann die Lehrgangsgebühr durch gesonderte Vereinbarungen je Modul fällig werden.
Ist die Teilnehmerzahl an einem Lehrgang zu gering, können die Lehrgangsgebühren im Einvernehmen mit den Teilnehmern angemessen erhöht werden. Wird keine Einigung erreicht, ist die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsdienstleitung ersatzlos abzusagen.
Unterrichtsversäumnisse, die Bahn Einsteiger GmbH nicht zu vertreten hat, entbinden grundsätzlich nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren. Die Ausreichung von Abschlusszertifikaten, Prüfungsabschlüssen und Teilnahmebescheinigungen erfolgt nach Ausgleich aller Zahlungsverbindlichkeiten personenbezogen auf den jeweiligen Kunden / Teilnehmer der Weiterbildungs- bzw. Umschulungsdienstleitungen.

§ 4 Zahlungsverzug
Der Zahlungsverzug tritt sofort nach Ablauf der vereinbarten Fälligkeit ohne Mahnung ein. Die Fälligkeit wird immer auf der Rechnung mit Datum angezeigt.
Bei Eintreten des Zahlungsverzuges ist die Bahn Einsteiger GmbH berechtigt, gegenüber dem Kunden / Teilnehmer Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ist der Kunde / Teilnehmer Unternehmer, betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§ 5 Rücktritt und vorzeitige Beendigung
Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Kunden / Teilnehmers muss schriftlich oder in Textform erfolgen (126a BGB). Ein Rücktritt ist bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bzw. bei Nichterscheinen des Kunden / Teilnehmers, sind die Lehrgang- oder Modulkosten á 2 Monatsraten zur Zahlung fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktritterklärung ist der Posteingang bei der Bahn Einsteiger GmbH.
Die Bahn Einsteiger GmbH ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn trotz einer angemessenen Frist der vereinbarte Preis / Lehrgangsgebühr nicht gezahlt wird oder die Bahn Einsteiger GmbH aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. In diesem Fall ist die Bahn Einsteiger GmbH berechtigt, Ersatz des ihr durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schadens zu verlangen.

§ 6 Durchführung der Weiterbildungs- bzw. Umschulungsdienstleistungen
Die Durchführung der Weiterbildungs- bzw. Umschulungsdienstleistungen (Lehrgänge, Seminare, Unterrichtsveranstaltungen) erfolgt an dem Ort / in den Unterrichtsräumen und zu den Zeiten, die die Bahn Einsteiger GmbH rechtzeitig mit angemessener Ankündigungsfrist bekannt gibt. Die Bahn Einsteiger GmbH ist berechtigt, Ort und Zeit der Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden / Teilnehmers zu ändern oder Termine ganz abzusagen. Mit der Absage werden jedoch Ersatztermine angeboten.
Für die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsdienstleistungen behält sich die Bahn Einsteiger GmbH innovative Änderungen und Verbesserungen vor. Die Bahn Einsteiger GmbH vergrößert oder erweitert ihre Leistungen ständig, um ein bestmögliches Angebot
bereitstellen zu können. Im Rahmen der vereinbarten Weiterbildung bzw. Umschulung steht in sachlicher Hinsicht die Durchführung der einzelnen Lehrgänge, Seminare und Unterrichtsveranstaltungen in alleiniger Verantwortung der Bahn Einsteiger GmbH und der von ihr beauftragten Mitarbeiter und Dozenten.
Ein Anspruch auf die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Unterrichtsveranstaltungen durch bestimmte Mitarbeiter und Dozenten besteht nicht. Den Wechsel angekündigter Mitarbeiter oder Dozenten berechtigt den Kunden / Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des vereinbarten Preises / Lehrgangsgebühr.
Mit Abschluss des Weiterbildungs- bzw. Umschulungsvertrages erkennt der Kunde / Teilnehmer die Hausordnung der Bahn Einsteiger GmbH und das Recht zur Ausübung des Hausrechts während der Durchführung der Weiterbildungs- bzw. Umschulungs- dienstleistung an. Der Kunde / Teilnehmer wird zu Beginn seiner Weiterbildung bzw. Umschulung in einer Einführungsveranstaltung über Verhalten, Ablauf und die Hausordnung eingewiesen und belehrt.
Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz etc. wegen Änderungen gemäß Abs. 1 und /oder Abs. 2 und /oder Absage einzelner Termine gemäß Abs. 1, wenn für den abgesagten Termin ein Ersatztermin angeboten wird, bestehen nicht.

§ 7 Haftung
Die Bahn Einsteiger GmbH haftet für die Schadenersatzansprüche des Kunden / Teilnehmers aus vertraglichen Pflichtverletzungen, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gilt nicht für die Haftung von Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund der Verletzung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalpflichten) und die Schäden in typischer Weise mit oder aus der Vertragsdurchführung verbunden oder vorhersehbar sind. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
Soweit die Haftung der Bahn Einsteiger GmbH nach Abs. 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Die Bahn Einsteiger GmbH haftet insbesondere nicht für Nachteile, die sich für den Teilnehmer aus einer behördlichen oder gerichtlichen Versagung der Fahrerlaubnis ohne ähnlichen verfügten Maßnahmen oder aus der Anberaumung von Prüfungsterminen ergeben.
Während der Teilnahme an der Weiterbildung bzw. Umschulung ist der Teilnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jeden Unfall umgehend dem Träger zu melden.

§ 8 Datenschutz
Die an die Bahn Einsteiger GmbH übermittelten Daten wie z.B. Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail Adressen, medizinische Daten und Lebensläufe (personenbezogene Daten) werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung im Zusammenhang mit der Weiterbildung bzw. Umschulung des Kunden / Teilnehmers verwandt.
Die Daten des Kunden / Teilnehmers werden nicht an Dritte oder öffentliche Stellen weitergegeben, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen besteht.
Soweit Daten zu berichtigen, löschen oder zu sperren sind oder Auskünfte zu erteilen sind, kann sich der Kunde / Teilnehmer unter Angabe seines Anliegens an die Bahn Einsteiger GmbH wenden.

§ 9 Urheberrechte / Copyright
Das Urheberrecht an sämtlichen Lehr- sowie Unterrichtsmitteln steht ausschließlich der Bahn Einsteiger GmbH zu. Mit Ausnahme für den persönlichen Gebrauch erwirbt der Kunde / Teilnehmer keinerlei Nutzungsrechte an den ihm übergebenen Lehr- sowie Unterrichtsmitteln.
Sämtliche Lehr- und Unterrichtsmittel dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Bahn Einsteiger GmbH vervielfältigt und weitergegeben werden.

§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) Anwendung.
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Kunden / Teilnehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam auch dann, wenn der Kunde / Teilnehmer in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Schließlich ist Potsdam auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Kunden / Teilnehmer, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.

§ 11 Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Bahn Einsteiger GmbH und dem Kunden / Teilnehmer aus oder im Zusammenhang mit der Weiterbildungs- bzw. Umschulungs- svertrag betroffen sind, sind ausschließlich im Aus- und Weiterbildungsvertrag sowie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

 

Dresden, den 16.10.2020
– Geschäftsleitung –